Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit – eines der existenzbedrohenden Risiken.
DIE Vermögensschaden-Absicherung für Jeden!

Stellen Sie sich folgendes vor: Durch irgend einen Umstand, ob Unfall, Krankheit oder Kräfteverfall, können Sie nicht mehr die Arbeit ausführen, die Sie gerade machen. Was passiert dann??

Nur ein Beispiel:
ein 25-jähriger Mensch verdient netto € 1.800.- pro Monat. Er wird berufsunfähig, wird als „Voll Erwerbsgemindert“ eingestuft. Dann zahlt ihm die gesetzliche Erwerbsminderungsrente monatlich € 981 aus!!
Gerechnet bis zum 67. Lebensjahr ist das ein Verlust von
€ 981 mal 12 mal 42 Jahre = € 494.424.-

Bei „Halber Erwerbsminderung“ steigt der Verlust auf € 653.688.- an!

Infos dazu:

  • ca. 1/4 aller Arbeitnehmer werden vor der Rente krank!
  • die gesetzliche Absicherung in diesem Fall macht heute nur noch ca. 34% des letzen Nettogehalts aus!
  • „Vom Chefarzt zum Parkplatzwärter“ war mal eine Schlagzeile in der BILD.Das trifft leider zu! Lehre, Ausbildung, Studium werden nicht mehr berücksichtigt!
  • es wird nur noch die Leistungsfähigkeit in Stunden pro Tag geprüft. Und wenn Sie nur noch maximal 3 Stunden pro Tag arbeiten können, dann bekommen Sie die Erwerbsminderungsrente – ca. 34% Ihres letzten Bruttogehalts! Und bei 3 – 6 Stunden Leistungsfähigkeit die halbe Erwerbsminderungsrente wie der Name schon sagt, die Hälfte, nämlich 17% des letzten Netto!

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Kein Beruf ist ohne Risiko!

 

Für die meisten Menschen ist ein regelmäßiges Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit wesentlich, um den Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Bei Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg – und das führt in der Regel zu drastischen Veränderungen des Alltags.

 

Die Berufsfähigkeit ist also der Garant für die Möglichkeit, Einkommen im erlernten oder ausgeübten Beruf zu erzielen. Fehlen diese regelmäßigen Einnahmen plötzlich, muss auf vorhandene finanzielle Rücklagen zurückgegriffen werden. Damit kann die Lage meist nur vorübergehend überbrückt werden, zumal sich aus der Situation heraus oft Mehrausgaben – beispielsweise für medizinische Versorgung oder Betreuung  ergeben.

Gerade junge Menschen verfügen häufig nur über geringe oder gar keine Finanzpolster.

Besonders schwerwiegend ist das, wenn es in einer Familie nur einen Einkommensbezieher gibt. Da die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich reduziert wurden, ist eine solide und ausreichende private Berufsunfähigkeitsabsicherung heute unverzichtbar.

Nicht verwechselt werden darf die private Berufsunfähigkeitsversicherung mit der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung:

Diese reine Basisabsicherung leistet nämlich meist erst dann, wenn irgendeine Tätigkeit gar nicht mehr ausgeübt werden kann. Einzelheiten dazu sind in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs festgelegt. Von Versicherer zu Versicherer gibt es teilweise deutliche Unterschiede. Damit ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Vergleich zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sehr viel ähnlicher.

 

WAS LEISTET DER STAAT?

 

Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2001 hatte auch Auswirkungen auf die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.

Sowohl die Leistungshöhe als auch die Bedingungen haben sich geändert –mit gravierenden Folgen für gesetzlich Versicherte.

Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen.

Diese Rente ersetzt die früheren Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeits-renten. Dabei wird nicht mehr berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation auch ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.

Die Erwerbsminderungsrente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen. Für Berufsanfänger gelten etwas mildere Regelungen.

Auch für Menschen, deren Geburtsdatum vor dem 2. Januar 1961 liegt, hat sich der gesetzliche Versicherungsschutz verschlechtert. Prinzipiell bleibt die Unterscheidung zwischen Berufs und Erwerbsunfähigkeitsrente zwar erhalten: Es gibt weiterhin die Erwerbsminderungsrente „wegen Berufsunfähigkeit“ beziehungsweise „wegen Erwerbsunfähigkeit“. Ihre Leistungen sind jetzt jedoch geringer als zuvor. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch hier helfen, die finanziellen Lücken weitgehend zu schließen.

 

Wer gilt als erwerbsgeminderter Berufsanfänger?

Als erwerbsgeminderte Berufsanfänger gelten Versicherte, die

· innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende einer Ausbildung voll erwerbsgemindert sind und

· in den letzten zwei Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens zwölf Monate lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dieser Zweijahreszeitraum kann um Zeiten einer schulischen Ausbildungnach Vollendung des 17. Lebensjahres um bis zu sieben Jahre verlängert werden.

 

Sitzen kann krank machen

 

Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer Berufsunfähigkeit offensichtlich ist. Bei Dachdeckern etwa oder Fliesenlegern.

Wer beispielsweise viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt deshalb häufig, er könne gar nicht berufsunfähig werden. Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund wird jedoch jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert. Ursachen sind häufig Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur sowie Herz- und Kreislauferkrankungen.

Auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser für eine Berufsunfähigkeit.

 Was ist Berufsunfähigkeit?

Eine einheitliche Definition des Begriffs „Berufsunfähigkeit“ gibt es in der privaten Versicherungswirtschaft in Deutschland nicht. Aufgrund der unterschiedlichen Versicherungstypen und -systeme hier zu Lande unterscheiden sich die Begriffsbestimmungen von „Berufsunfähigkeit“ in der Sozialversicherung, der privaten Krankenversicherung und der Lebensversicherung teilweise erheblich.

BERUFSUNFÄHIGKEIT

Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit:

„Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildungund Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente aus, wenn der Versicherte wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Wer pflegebedürftig ist und mindestens unter die Pflegestufe eins fällt, gilt je nach vertraglicher Vereinbarung größtenteils ebenfalls als berufsunfähig.

Unterschiede sind auch in den Bedingungen der verschiedenen Lebensversicherungsunternehmen zu finden. Selbst innerhalb eines Unternehmens werden oft mehrere Tarife mit unterschiedlichen Definitionen von Berufsunfähigkeit angeboten. Damit soll den ungleichen Kundeninteressen Rechnung getragen werden, die von möglichst preiswerter Basisabsicherung bis hin zu einem möglichst umfassenden Versicherungsschutz reichen.

WANN LIEGT BERUFSUNFÄHIGKEIT VOR?

 Die genannte Definition zeigt, dass drei Punkte bei der Entscheidung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, berücksichtigt werden müssen:

 Ursachen

Berufsunfähigkeit muss zurückzuführen sein auf Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Diese sehr weit gefasste Formulierung bedeutet, dass im Grunde alle erdenklichen Ereignisse Ursache von Berufsunfähigkeit sein können.

Auswirkungen

Der Versicherte ist berufsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf weiterhin auszuüben. Auch darf er nicht in der Lage sein, einen anderen Beruf auszuüben, der seiner „Ausbildung und Erfahrung“ entspricht und der seine „bisherige Lebensstellung“ sichern könnte. Mit dieser oder ähnlichen Formulierungen werden die Möglichkeiten des Versicherers beschrieben, einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente mit dem Verweis auf eine andere berufliche Tätigkeit ablehnen – oder eben nicht ablehnen – zu dürfen.

In Verbraucherratgebern wird häufig darauf hingewiesen, dass unbedingt der „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ vertraglich vereinbart werden sollte. Der Verzicht auf die „abstrakte Verweisung“ bedeutet, dass ein Versicherungs-unternehmen einen Kunden dann nur noch auf eine Beschäftigung verweisen kann, die dieser bereits (freiwillig) ausübt. Damit besteht lediglich die Möglichkeit der sogenannten „konkreten Verweisung“.

 Die abstrakte Verweisung findet sich überwiegend in älteren Bedingungswerken. Der Versicherte kann hier auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die zwar seinen „Kenntnissen und Fähigkeiten“ entspricht und auch seine Lebensstellung wahrt, die er jedoch zum Zeitpunkt der Beantragung von Berufsunfähigkeitsleistungen nicht ausübt. In diesem Fall erfolgt die Verweisung also rein abstrakt auf ein zwar existierendes Berufsbild, aber nicht auf eine konkret ausgeübte Tätigkeit.

Neben dem „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ gibt es noch zahlreiche weitere Bedingungen, die die oben aufgeführte Definition der Berufsunfähigkeit ergänzen. Eine Auswahl ist in einer Übersicht auf dieser Seite zusammengestellt.

Prognose

Laut modernen Versicherungsbedingungen muss Berufsunfähigkeit über einen Zeitraum von „voraussichtlich sechs Monaten“ gegeben sein beziehungsweise prognostiziert werden können. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass der Versicherer leistet.

ABGRENZUNG VON „BERUFSUNFÄHIGKEIT“ GEGENÜBER ANDEREN BEGRIFFEN

 Arbeitsunfähigkeit

In der Krankenversicherung gibt es den Begriff „Arbeitsunfähigkeit“. Auch hier unterscheiden sich die Definitionen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherer.

Laut den Bedingungen zahlreicher privater Krankenversicherer „liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht“.

 Nach Definition der gesetzlichen Kassen liegt Arbeitsunfähigkeit vor, „wenn der Versicherte wegen seiner Krankheit nicht oder nur mit der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nachzugehen“.

Der wichtigste Unterschied beider Definitionen im Vergleich zur „Berufsunfähigkeit“ in der privaten Lebensversicherung liegt darin, dass die Arbeitsunfähigkeit keinerlei zeitlichen Vorgaben unterliegt: Arbeitsunfähigkeit kann schon für einen Tag bestehen.

Der Begriff „Berufsunfähigkeit“ hingegen setzt nach der überwiegend verwendeten Definition voraus, dass mindestens sechs Monate lang nicht gearbeitet werden kann.

 Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähig ist ein Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung, der wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit regelmäßig auszuübenoder daraus ein Arbeitsentgelt oder Einkommen zu erzielen. In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde der Begriff Erwerbungsunfähigkeit im Rahmen der Rentenreform zum 1. Januar 2001 abgelöst. Seither können keine neuen Ansprüche auf eine gesetzliche Rente wegen Erwerbsunfähigkeit geltend gemacht werden.

Viele private Versicherer definieren Erwerbsunfähigkeit ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung.

Mit der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung haben sie ein Produkt im Angebot, mit dem dieses grundlegende Risiko abgesichert werden kann (weitere Erläuterungen liefere ich gerne).

 

Grad der Behinderung

Die Bescheide der Versorgungsämter über den „Grad der Behinderung“, wie er im Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (SchwbG) definiert ist, haben wenig Bedeutung für die private Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Der Grad der Behinderung wird unabhängig vom ausgeübten Beruf beurteilt. Die individuelle berufliche Tätigkeit, die möglicherweise trotz einer schweren Behinderung noch weiter ausgeübt werden kann, spielt keine Rolle.

Invalidität

Zwischen dem Begriff der Berufsunfähigkeit und der Invalidität besteht ein wesentlicher Unterschied. Die Unfallversicherung definiert Invalidität medizinisch im Rahmen einer starren, vorgegebenen Gliedertaxe.Dies bedeutet, dass die Höhe der Leistung davon abhängt, wie stark die Funktion des Körpers beeinträchtigt ist. Die Unfallversicherung berücksichtigt also nicht die Folgen für den ausgeübten Beruf. Häufig wird „Invalidität“ auch als Oberbegriff für Berufs-, Erwerbs- und Arbeitsunfähigkeit verwendet.

 

 Optimalen Schutz individuell gestalten

Kann der Beruf nicht mehr ausgeübt werden, entstehen oft existenzbedrohende Situationen, weil die regelmäßigen Einnahmen fehlen oder nicht mehr ausreichen. Es entsteht eine Versorgungslücke.

 

Als Versorgungslücke wird üblicherweise die Differenz zwischen dem monatlichen Netto-Einkommen und den nach Eintritt von Berufsunfähigkeit verbleibenden Einnahmen – etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung – bezeichnet. Zusätzliches Einkommen, zum Beispiel aus Vermietung, verringert die Versorgungslücke.

VERSORGUNGSLÜCKE BEI ANGESTELLTEN

Arbeitnehmer können gegebenenfalls mit der Zahlung einer halben oder ganzen Erwerbsminderungsrente rechnen, wenn sie die rentenrechtlichen Voraussetzungen der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen. Die Höhe der jeweiligen Rente kann jeder Versicherte in der Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherer nachlesen, die einmal pro Jahr an die Versicherten verschickt wird. Wer tatsächlich eine Erwerbsminderungsrente ausgezahlt bekommt, der kann bei der vollen Rente – grob geschätzt – mit etwa 38 Prozent seines Bruttoeinkommens rechnen. Bei der halben Erwerbsminderungsrente finden sich entsprechend nur rund 19 Prozent des Bruttoeinkommens im Geldbeutel wieder. Je nach individueller Erwerbsbiografie können diese Werte jedoch höher, aber auch niedriger ausfallen.

Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält vom Staat aber nicht automatisch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Nur Versicherte, die weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, haben einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.

Kann der Versicherte täglich zwischen drei und sechs Stunden irgendeinerTätigkeit nachgehen, bekommt er nur die halbe Rente, es sei denn, der allgemeine Arbeitsmarkt ist für ihn verschlossen.

Dann wird ebenfalls die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die körperliche Beeinträchtigung muss also sehr schwerwiegend sein, um einen Rentenanspruch zu begründen.

 

VERSICHERUNG WÄCHST MIT

 

Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten, ist privater Schutz bei Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit unerlässlich. Die versicherte Rente sollte sich dabei am Nettoeinkommen orientieren. Nicht jedes Versicherungsunternehmen bietet eine Absicherung bis zu dieser Höhe an, zwischen 75 und 80 Prozent sind in der Regel aber versicherbar.

Wichtig: Gehaltssteigerungen sowie die Wirkungen der Inflation sollten berücksichtigt werden. Dafür lässt sich beispielsweise eine sogenannte „Dynamik“ vereinbaren. Dann steigt mit dem Versicherungsbeitrag auch die versicherte Berufsunfähigkeitsrente im Laufe der Jahre automatisch.

 

VERSORGUNGSLÜCKE BEI SELBSTSTÄNDIGEN

 

Bei Selbstständigen stellt sich die Situation meist sehr ungünstig dar, weil sie oft nicht einmal Anspruch auf die gesetzliche Rente haben. Hier gilt es, sich einen Überblick über die regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben im Haushalt zu verschaffen, um die Höhe der Lebenshaltungskosten festzustellen.

Diese sollten dann entsprechend über einen privaten Berufsunfähigkeitsschutz abgesichert werden. Ansonsten gilt grundsätzlich, dass sich die für die weit gehende Aufrechterhaltung des Lebensstandard notwendigen Einnahmen in der versicherten Berufsunfähigkeitsrente widerspiegeln sollten. Dem Versicherungsunternehmen müssen Selbstständige nachweisen, dass ihre Tätigkeit regelmäßig entsprechende Einnahmen abwirft. Der Nachweis erstreckt sich üblicherweise über einen Zeitraum von drei Jahren rückwirkend. Sinn und Zweck dieser Prüfung ist es, eine Art Durchschnittseinkommen zu ermitteln. So soll verhindert werden, dass eine Berufsunfähigkeitsrente versichert wird, die – etwa aufgrund eines außerordentlich guten Geschäftsjahres – deutlich oberhalb dieses Durchschnittseinkommens liegt. Wer sein Unternehmen gerade erst gegründet hat, kann zunächst meist nur eine bestimmte Rentenhöhe versichern. Die Größenordnungen sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, liegen aber meist zwischen 500 bis 1000 Euro monatlich. Auch hier ist die Vereinbarung einer Dynamik sinnvoll.

Auch bei der Berufsunfähigkeitsprüfung gelten für Selbstständige besondere Bestimmungen. Bei ihnen zählt zum „Beruf“ nicht nur die Tätigkeit, die sie selbst ausüben. Geprüft wird auch, ob der Selbstständige nach einer Krankheit oder einem Unfall bestimmte Aufgaben delegieren kann. Eine solche Umorganisation des Betriebes oder eine Neustrukturierung der Aufgabenverteilungen im Geschäft ist einem Selbstständigen generell zuzumuten; allerdings nur, wenn dies ohne erhebliche finanzielle Einbußen oder hohe Investitionen umsetzbar ist.

 

Was gilt bei Arbeitslosigkeit?

 

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt und arbeitslos wird, sollte diesen Versicherungsschutz möglichst aufrechterhalten.

Der Leistungsanspruch bleibt so bestehen. Außerdem ist es teurer, eventuell sogar unmöglich, nach einer Vertragskündigung später erneut eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Teurer wird es, weil das

höhere Eintrittsalter bei der Beitragskalkulation zugrunde gelegt werden muss und die Wahrscheinlichkeit, invalide zu werden, mit dem Alter steigt. Unmöglich wird der Abschluss einer neuen Police eventuell, weil zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen eine Versicherung nicht zulassen.

Wer arbeitslos ist und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss in der Regel Versicherungsgrenzen hinsichtlich der Rentenhöhe beachten. Es wird hier ähnlich verfahren wie etwa bei Schülern oder Studenten.

Allerdings besteht bei Arbeitslosen voller Berufsunfähigkeitsschutz, sofern ein Beruf erlernt wurde. Bei der Frage nach dem Beruf sollte der Antragsteller „arbeitslos“ angeben und den zuletzt ausgeübten Beruf nennen. Hat der Arbeitslose keine abgeschlossene Ausbildung, wird eine individuelle Lösung gesucht.

 

Entscheidungen fällen: der Vertrag

 

Um sich gegen das finanzielle Risiko im Fall einer Berufsunfähigkeit abzusichern, gibt es zwei Möglichkeiten: die selbstständige Police und die Zusatzversicherung. Welche Form die geeignete ist, hängt von den jeweiligen Lebensumständen und Präferenzen ab.

 

BERUFSUNFÄHIGKEITSZUSATZVERSICHERUNG

 

Die Versicherung wird zusätzlich zu einer Risikolebensversicherung, einer (fondsgebundenen) Kapitallebensversicherung oder einer (fondsgebundenen) privaten Rentenversicherung abgeschlossen. Die

Kombination mit einer staatlich geförderten Basis- oder Riester-Rente ist ebenfalls möglich. Basisleistung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist es, den Versicherten bei Berufsunfähigkeit von der weiteren Zahlung der Beiträge für die Hauptversicherung und für die Zusatzversicherung zu befreien. So wird sichergestellt, dass trotz Berufsunfähigkeit zumindest die Hinterbliebenen- und Altersvorsorge bestehen bleibt. Darüber hinaus kann noch eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden.

 

SELBSTSTÄNDIGE BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

 

Diese Versicherung wird als eigenständiger Vertrag abgeschlossen. Geeignet ist die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für diejenigen, die bereits über eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung verfügen, aber ihr regelmäßiges monatliches Einkommen absichern möchten.

Diese Vertragsform kann auch vorteilhaft sein, wenn beispielsweise bei schwankenden Einnahmen öfter mit finanziellen Engpässen gerechnet werden muss. In solchen Phasen ist es leichter, nur den Beitrag für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung aufzubringen als für Hauptversicherung plus Zusatzversicherung.

Im Zweifel ist es besser, den Aufbau der Altersvorsorge zu unterbrechen, als den Berufsunfähigkeitsschutz zu verlieren.

 

SORGFÄLTIG PRÜFEN

 

Wer Wert auf eine persönliche Beratung legt, und dazu raten wir Ihnen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen sehr, sollte einen Versicherungsvermittler oder Makler kontaktieren. Beim Ausfüllen des Antragsformulars sollte man sich genügend Zeit lassen und das Papier anschließend in allen Punkten noch einmal gründlich prüfen. Mit der Unterschrift geht man eine langfristige Verpflichtung

ein – deshalb sollte klar sein, worauf man sich einlässt.

 

Der Antragsteller muss zunächst seine persönlichen Daten eintragen: Name und Vorname, Alter, Geschlecht und Wohnort. Der Antrag legt außerdem die Eckdaten der Vereinbarung fest. Dazu gibt der Antragsteller an, wer versicherte Person, wer Versicherungsnehmer und wer Beitragszahler ist. Häufig ist der Antragsteller dies in einer Person.

Tarif und Versicherungsschutz

Im Versicherungsantrag werden auch Tarif und Umfang des Versicherungsschutzes festgelegt. Der Antragsteller bestimmt, wie hoch die monatliche Berufsunfähigkeitsrente sein soll.

Möchte er, dass sich Beitrag und Leistungen der Versicherung während der Laufzeit dynamisch erhöhen, muss dies ebenfalls im Antrag vermerkt werden. So steigt der Versicherungsschutz, selbst wenn sich der Gesundheitszustand später verschlechtern sollte. Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen können nämlich dazu führen, dass der Abschluss einer neuen Versicherung nicht mehr oder nur mit Einschränkungen möglich ist. Viele Unternehmen bieten deshalb Nachversicherungsgarantien an.

Zu bestimmten Ereignissen, beispielsweise Hochzeit oder Geburt eines Kindes, kann der Versicherungsschutz in bestimmtem Rahmen ohne weitere Gesundheitsprüfung erhöht werden.

 

Beitrag und Überschussverwendung

Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, risikoreiche Hobbys, ausgeübter Beruf, die Laufzeit des Vertrages und die festgelegte Rentenhöhe.

Ob der Versicherte seinen Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt, kann er ebenfalls bei Antragstellung festlegen. Wer den Beitrag nicht jährlich im Voraus überweist, muss allerdings meist einen Raten-zahlungszuschlag entrichten.

Dieser Zuschlag beträgt bei monatlicher Zahlweise in der Regel fünf, bei vierteljährlicher Zahlung drei und bei halbjährlicher Zahlung zwei Prozent des Beitrags.

Im Antrag wird auch festgelegt, wie der Versicherer erwirtschaftete Überschüsse verwenden soll.

Die Überschüsse können dazu dienen, den monatlichen Zahlbeitrag zu reduzieren.

Dieser kann allerdings wieder bis zur Höhe des Tarifbeitrags ansteigen, wenn das Versicherungsunternehmen weniger Überschüsse erwirtschaftet als erwartet.

 

Eine Überschussbeteiligung ist auch über ein sogenanntes Bonussystem möglich.

In diesem Fall senkt der Anbieter nicht die Beiträge, sondern erhöht die Leistung im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Diese Beispiele zeigen, wie hoch die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ungefähr sind. Allerdings hängt dies auch vom jeweiligen Beruf ab: Viele Versicherungsunternehmen haben mittlerweile „Berufskataloge“, die das Risiko der Tätigkeiten berücksichtigen.

 

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Mann mit kaufmännischer Tätigkeit. Versichert ist eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1000 Euro monatlich, Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr:

 

Alter        Beitrag           Beitrag

monatlich                  monatlich nach Verrechnung der Überschüsse

25                   77,00 Euro     50,00 Euro

30                   88,00 Euro     56,00 Euro

35                 100,00 Euro     64,00 Euro

40                 115,00 Euro     73,00 Euro

45                 136,00 Euro     86,00 Euro

 

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für eine Frau mit kaufmännischer Tätigkeit. Versichert ist eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1000 Euro monatlich, Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr:

 

Alter      Beitrag           Beitrag

monatlich                  monatlich nach Verrechnung der Überschüsse

25                84,00 Euro      57,00 Euro

30                96,00 Euro      67,00 Euro

35              113,00 Euro      78,00 Euro

40              131,00 Euro      91,00 Euro

45              154,00 Euro    106,00 Euro

 

Diese Beitragsübersichten bieten nur Anhaltspunkte. Die zur Beitrags-verrechnung verwendeten Überschüsse können nicht garantiert werden.

Die Beiträge für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bewegen sich auf einem vergleichbaren Niveau. Lassen Sie sich die Beiträge individuell berechnen!

 

Fragen zur Gesundheit

 

Im Gegensatz zur gesetzlichen Sozialversicherung, die eine Pflichtversicherung ist, entscheidet in der privaten Lebensversicherung der Einzelne frei darüber, ob, wann, gegen welche Risiken und in welcher Höhe er Versicherungsschutz beantragt. Dabei ist er gesetzlich dazu verpflichtet, seinen potenziellen Versicherer vor Vertragsabschluss über bei ihm vorhandene Risiken zu informieren, sofern dieser danach in Schriftform gefragt hat.

Naturgemäß werden verstärkt Menschen mit Wissen über ein erhöhtes Risiko Versicherungsschutz beantragen. Der Versicherer muss deshalb die Möglichkeit zu einer umfassenden Prüfung des Risikos haben. Nur so kann er sachgerecht entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen Versicherungsschutz angeboten werden kann.

Die Risikoprüfung wird einmalig vor Vertragsabschluss durchgeführt. Auf dieser Basis legt das Versicherungsunternehmen eine Prämie fest, die dann in der privaten Lebensversicherung, zu der auch die Berufsunfähigkeits-versicherung zählt, prinzipiell für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert ist. Bei der Prüfung ordnet die Versicherung den Antragsteller aufgrund seiner Gesundheitsmerkmale und Krankheitsvorgeschichte einer Gemeinschaft mit gleich eingeschätztem sogenannten Risikoprofil zu.

Erkrankungen können, soweit sie die Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalls (Berufsunfähigkeit) beeinflussen, relevant für die Prämienkalkulation und möglicherweise auch für die Versicherbarkeit sein. Eine wesentliche Rolle in diesem Verfahren spielt zudem der Umfang des beantragten Versicherungs-schutzes.

Für die Risikoprüfung muss der Antragsteller eine Reihe von Fragen zur Gesundheit schriftlich beantworten. Falls dabei wissentlich falsche Angaben gemacht werden, kann der Versicherer die Zahlung im Fall einer Berufsunfähigkeit verweigern. Deshalb sollte sich jeder für das Ausfüllen genügend Zeit nehmen und die in Schriftform gestellten Fragen zur Gesundheit korrekt beantworten. Die Fragen zur Gesundheit beziehen sich in der Regel auf fünf bis zehn Jahre vor Antragstellung. Unterschieden wird dabei zwischen ambulanten und stationären Behandlungen.

Wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, beispielsweise Allergien oderStörungen des Herz-Kreislauf-Systems, müssen darüber in der Regel ausführliche Angaben zu Art, Schwere und Dauer der Beschwerden auf einem zusätzlichen Fragebogen gemacht werden. Wer eine besonders hohe Berufsunfähigkeitsrente vereinbaren möchte, sollte damit rechnen, dass das Unternehmen eine Untersuchung durch den Hausarzt verlangt. Die Kosten dafür trägt der Versicherer.

 

Die medizinische Prüfung

 

Zusätzlich zum Antragsformular unterschreibt der Versicherungsnehmer eine Schweigepflichtentbindungserklärung. Damit gewährt er dem Unternehmen das Recht, die Angaben zum Gesundheitszustand beim Hausarzt oder bei anderen behandelnden Ärzten zu überprüfen. Gibt es zahlreiche oder schwierige Vorerkrankungen, kann ein Risikozuschlag verlangt werden. Es ist

möglich, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung zu erheblich ist, um dies durch einen Beitragszuschlag auszugleichen. In diesem Fall können diese Vorerkrankungen sowie ihre nachweisbaren Folgen vom Vertragsinhalt ausgeschlossen werden. Allerdings gilt der Versicherungsschutz ansonsten uneingeschränkt und zum regulären Tarifbeitrag, sofern keine weiteren Erkrankungen vorliegen, die einen Zuschlag erforderlich machen.

 

Bei der Versicherungsgesellschaft werden die persönlichen Daten verwaltet. Ein Risikoprüfer bewertet die Angaben zum Gesundheitszustand. Sofern er keine Auffälligkeiten erkennt, die eine Nachfrage beim Antragsteller oder dessen Arzt erforderlich machen, wird nun der Versicherungsschein ausgestellt.

Mit der Zustellung der Police kommt der Versicherungsvertrag formal zustande.

 

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der in der Police angegeben ist und nachdem der erste Beitrag beim Versicherer eingegangen ist. Wird eine Einzugsermächtigung erteilt und weist das Konto die erforderliche Deckung auf, geschieht dies automatisch.

 

Vorsorge nach Maß

 

Wer wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann,

hat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gut vorgesorgt. Doch

die zahlt nicht automatisch: Zunächst muss festgestellt werden, ob ein

Versicherungsfall eingetreten ist.

 

Ob Berufsunfähigkeit vorliegt, muss ein Facharzt bei dem Versicherten feststellen. Die Unternehmen haben die Möglichkeit, diese Diagnose mittels Melde- oder Fragebögen an den Versicherten selbst sowie an den Hausarzt zu überprüfen. Gegebenenfalls kann der Versicherer auch einen anderen Arzt damit beauftragen

zu prüfen, ob Berufsunfähigkeit vorliegt. Kommt dieser zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist, kann der Versicherte einen Gutachter einschalten:

Die Versicherungsunternehmen schlagen zum Beispiel drei Sachverständige vor, die in der Nähe des Wohnortes des Betroffenen praktizieren. Der Versicherte entscheidet sich für einen der Ärzte, der

dann ein Gutachten erstellt.

DER VERSICHERUNGSOMBUDSMANN

 

Bescheinigt auch das Gutachten keine Berufsunfähigkeit, kann der Versicherte, der diese Ansicht nicht teilt, den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft anrufen. Der Ombudsmann ist ein neutraler Schlichter. Bis zu einem Beschwerdewert von 5 000 Euro ist seine Entscheidung für das Versicherungsunternehmen

verbindlich. Liegt die Summe bei maximal 80 000 Euro, gibt der Ombudsmann eine für beide Seiten

unverbindliche Empfehlung zur Schlichtung ab. Voraussetzung ist jedoch, dass das Versicherungsunternehmen die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung schriftlich abgelehnt und

noch keine der Parteien gerichtliche Schritte eingeleitet hat. Ist über den Ombudsmann keine Einigung zu erreichen, können Versicherte Klage auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente

einreichen.

 

Die Adresse des Ombudsmanns finden Sie am Ende dieser Ausführungen..

 

BESTEUERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE

 

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte bedenken, dass die spätere Leistung häufig zu versteuern ist. Die Besteuerung der Leistungen hängt allerdings davon ab, um welche Art Berufsunfähigkeitsversicherung es sich handelt.

 

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen

zu „klassischen“ Lebensversicherungen

 

Kapitalleistungen, die im Falle der Berufsunfähigkeit ausgezahlt werden, sind steuerfrei. Besteht die Leistung hingegen in einer Berufsunfähigkeitsrente, unterliegt nur ein pauschalierter Ertragsanteil der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Der pauschalierte Ertragsanteil bemisst sich nach

der voraussichtlichen Dauer der Rentenzahlung. Diese wiederum hängt davon ab, wie lange der Versicherte berufsunfähig ist. Maximal wird die Rente für den vertraglich vereinbarten Zeitraum

gezahlt. Lässt sich die Dauer der Rentenzahlung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht bestimmen, ist die

voraussichtliche Laufzeit zu schätzen.

 

Ein Beispiel:

 

Ein 25-jähriger Mann hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Diese sieht vor, dass er im Falle einer Berufsunfähigkeit bis maximal zur Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rente erhält. Mit Vollendung des 40. Lebensjahres wird er dauerhaft berufsunfähig.

 

In diesem Fall zahlt das Versicherungsunternehmen 25 Jahre lang eine Rente – also wie vereinbart bis zum 65. Lebensjahr des Betroffenen. Aus der maßgeblichen Steuertabelle ergibt sich ein Ertragsanteil in Höhe von 26 Prozent. Das heißt, der

Versicherte muss 26 Prozent der Rente mit seinem individuellen Einkommensteuersatz versteuern. Im Ergebnis fällt die steuerliche Belastung damit relativ moderat aus.

 

Im Übrigen gilt für die zu leistenden Beiträge, dass diese in begrenztem Umfang neben weiteren Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben anerkannt werden können. Die Beiträge können also

dazu führen, dass das zu versteuernde Einkommen verringert wird.

 

Ergänzende Absicherung der Berufsunfähigkeit bei der Riester-Rente

 

Das Risiko der Berufsunfähigkeit kann auch im Rahmen der Riester-Rente abgesichert werden. Die hierauf entfallenden Beiträge sind im Rahmen der gesetzlichen Förderhöchstgrenzen als Sonderausgaben

abzugsfähig beziehungsweise werden mit einer Zulage gefördert. Im Gegenzug unterliegt die Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe der Besteuerung.

 

Weiterführende Informationen zur steuerlichen Behandlung der Riester- Rente kann ich Ihnen gerne liefern

.

Berufsunfähigkeitsschutz im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

 

Die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos ist für Arbeitnehmer auch im Rahmen der steuerlich geförderten betrieblichen Altersversorgung als Zusatzversicherung oder auch als eigenständige Versicherung möglich. Wandelt der Arbeitnehmer also beispielsweise Teile seines Arbeitslohns zugunsten einer entsprechenden Versicherung um, werden die Beiträge bis zu bestimmten Höchstbeträgen

steuerfrei gestellt und sind zudem sozialbeitragsfrei. Die darauf beruhenden

Berufsunfähigkeitsrenten unterliegen wie bei der Riester-Rente im vollen Umfang der Besteuerung. Zusätzliche Informationen dazu kann ich Ihnen gerne liefern

.

Ergänzende Absicherung der Berufsunfähigkeit im Rahmen der Basisrente

 

Insbesondere Selbstständige können für sich eine steuerlich günstige Lösung finden, wenn sie die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos mit einer sogenannten Basis-Rente, die seit 2005

angeboten wird, verbinden. Bei dieser Kombination sind die auf die Absicherung der Berufsunfähigkeit entfallenden Beiträge neben den übrigen Beitragsbestandteilen zur Basisrente steuerlich absetzbar: im Jahr 2009 zu insgesamt 68 Prozent. Dieser Prozentsatz wird bis 2025 allerdings auf 100 Prozent steigen –

jedes Jahr um zwei Prozentpunkte.

 

Langfristig können diese Beiträge also vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die jährlichen Beitragsteile, die insgesamt auf die Absicherung der Berufsunfähigkeit und eine zusätzliche Hinterbliebenenabsicherung entfallen, insgesamt nicht mehr als die Hälfte des

Gesamt (jahres)beitrags zur Basisrentenversicherung ausmachen dürfen.

 

Der spätere, auf Dauer festgeschriebene Besteuerungsanteil der Berufsunfähigkeitsrente richtet sich danach, in welchem Jahr die Rente beginnt. Er beträgt ab dem Jahr 2009 58 Prozent und steigt

bei späterem Rentenbeginn um jährlich zwei Prozent beziehungsweise ein Prozent (ab dem Jahr 2021) an. Einzelheiten zu diesen steuerlichen Regelungen kann ich Ihnen gerne liefern..

 

ALTERNATIVEN ZUR BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

 

Dread-Disease-Versicherung

 

Der Begriff „Dread Disease“ kommt aus dem Englischen und bedeutet soviel wie „schwere Krankheit“. Die Leistung aus dieser Versicherung ist im Regelfall ein einmaliger Geldbetrag. Er wird gezahlt, wenn eine der vertraglich definierten Krankheiten eintritt. Wann eine Dread- Disease konkret leistet, hängt von dem

Tarif der einzelnen Anbieter ab. Jede Gesellschaft versichert unterschiedliche Krankheiten. Im Allgemeinen sind Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall – auch Bypass-Operationen – im Versicherungsschutz eingeschlossen.

 

Grundsätzlich gilt: Je mehr Krankheiten eingeschlossen werden, desto höher liegt auch der Versicherungsbeitrag. Die Heilungschancen bei schweren Krankheiten wie etwa Krebs oder Herzinfarkt

werden dank medizinischer Fortschritte und neuer Behandlungsmethoden immer größer. Jedoch steigen

auch die Kosten, die durch aufwändige Behandlungsmethoden oder den vorübergehenden Verlust der Arbeitskraft entstehen. Zur Deckung solcher Kosten kann die Dread-Disease-Versicherung beitragen. So würde beispielsweise im Falle eines Herzinfarktes die vereinbarte Versicherungssumme fällig. Der Versicherte erhält den nötigen finanziellen Spielraum, um beispielsweise Umbauten oder berufliche Umorientierung durchführen zu können. Denn auch wenn keine Berufsunfähigkeit vorliegt, führt eine schwere Erkrankung häufig zu einer dauerhaften Einschränkung der persönlichen Leistungsfähigkeit. Eine

Alternative ist dieser Schutz, wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

etwa wegen bereits bestehender Krankheiten nicht möglich ist.

 

Grundfähigkeitenversicherung

 

Die Grundfähigkeitenversicherung leistet im Falle des Verlustes bestimmter Fähigkeiten eine monatliche Rente. Im Vertrag werden alle Fähigkeiten aufgelistet, die versichert sind – etwa Sehen, Autofahren

oder Greifen. Kann der Versicherte diese Tätigkeiten infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr ausführen, leistet die Versicherung. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche

Beurteilung, aus der hervorgeht, dass der Betroffene mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen nicht fähig war oder nicht fähig sein wird, mindestens eine der im Vertrag festgelegten Tätigkeiten durchzuführen.

 

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

 

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dient als Absicherung, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit regelmäßig und dauerhaft auszuüben. Damit ähnelt sie der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat der bisher

ausgeübte Beruf keinerlei Bedeutung, ebenso wenig das bislang erzielte Einkommen.

Eine Erwerbunfähigkeitsversicherung ist deshalb auch bedeutend günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gilt: Sie wird

als selbstständige Versicherung oder als Zusatzversicherung in Verbindung mit einer Risikolebens-, (fondsgebundenen) Renten- oder Kapitallebensversicherung angeboten.

 

Versicherungsbedingungen – transparent gemacht

 

Viele Versicherungsunternehmen verfügen über verschiedene Tarife von Berufsunfähigkeits-versicherungen. Sie unterscheiden sich in den ergänzenden Bedingungen und Vereinbarungen, die zusammen mit der Definition des Begriffs „Berufsunfähigkeit“ den Umfang des gebotenen

Versicherungsschutzes definieren.

 

Grad der Berufsunfähigkeit

 

Es gibt Abweichungen bezüglich des prozentualen Anteils der Berufsunfähigkeit, ab dem die versicherte Person Leistungen aus ihrer Versicherung erhält. Üblicherweise wird ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent geleistet. Der Prozentsatz kann jedoch auch geringer oder höher vereinbart werden  beispielsweise 25 Prozent oder 100 Prozent.

 

Staffelregelung

 

Berufsunfähigkeitsbedingungen können vorsehen, dass bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit nur ein Teil der vereinbarten Rente gezahlt wird. Das könnte bei einem Berufsunfähigkeitsgrad von beispielsweise

45 Prozent einen Anspruch auf 45 Prozent der „Vollrente“ bedeuten.

 

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

 

Neuerdings gibt es auch private Versicherungen, die Erwerbsunfähigkeit gemäß den gesetzlichen Bedingungen absichern. Sie können sich auf die alten oder auf die neueren, seit 2001 geltenden Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Besonders nach der Änderung des gesetzlichen Leistungsspektrums dient eine solche Versicherung dem Ausgleich des gekürzten Leistungsniveaus.

 

Voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit (Prognosezeitraum)

 

Eine weitere Möglichkeit der Differenzierung ist die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit. Zum Beispiel kann die versicherte Person, den Vertragsbedingungen entsprechend, nur dann als berufsunfähig gelten, wenn diese mindestens ein Jahr nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann. Wird die

Berufsunfähigkeit für voraussichtlich drei Jahre oder mehr erwartet, wird sie als dauerhaft betrachtet. Üblich ist heutzutage der kundenfreundliche Prognosezeitraum von sechs Monaten.

 

Ausschlussklauseln

 

Bestehen bestimmte Vorerkrankungen oder Unfallfolgen, bedeutet dies für den privaten Versicherer ein erhöhtes Risiko.Es ist nicht immer möglich, dieses durch eine höhere Prämie auszugleichen. In

manchen Fällen sind die Antragsteller auch nicht bereit, eine erhöhte Prämie zu zahlen. Um dennoch Versicherungsschutz übernehmen zu können, bieten die Unternehmen daher die Möglichkeit

an, diese Vorerkrankungen und/oder Unfallfolgen vertraglich vom Versicherungsschutz auszuschließen. Die somit ausgeschlossenen Erkrankungen und deren nachweisbare Folgen begründen keinen Leistungsanspruch. Sie bleiben darüber hinaus bei der Festlegung des Grades der Berufsunfähigkeit unberücksichtigt.

 

Beispiel für eine Ausschlussklausel:

 

Es gilt als vereinbart, dass Erkrankungen der Wirbelsäule sowie die damit ursächlich zusammenhängenden Folgen einen Leistungsanspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bedingen.

 

Verweisungsklausel

 

Wenn es nachweislich einen gleichwertigen Beruf gibt, in dem die versicherte Person noch arbeiten könnte, muss ein Versicherungsunternehmen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht zahlen. Die andere Tätigkeit muss in etwa dem alten Berufsbild entsprechen und Kenntnisse und Fähigkeiten der versicherten Person berücksichtigen. Eine Verweisung kommt nicht in Betracht, wenn die versicherte Person in dem

„Verweisungsberuf“ spürbar weniger verdient als in ihrem früheren Beruf. Viele Versicherer haben mittlerweile solche Verweisungsklauseln – insbesondere die sogenannte abstrakte Verweisung –

aus ihren Tarifwerken gestrichen. Zwei Ausprägungen der Verweisungsklausel können unterschieden werden:

Die abstrakte Verweisbarkeit:

Der Versicherte kann unter Berücksichtigung der zuvor genannten Voraussetzungen eine berufliche Tätigkeit ausüben. Die Arbeitsmarktlage bleibt unberücksichtigt.

 

Die konkrete Verweisung:

Der Versicherte arbeitet aus eigenem Entschluss bereits in einem Beruf, der die zuvor genannten

Voraussetzungen erfüllt. Der Versicherer kann in diesen Fällen auf die abstrakte beziehungsweise konkrete

Tätigkeit verweisen und muss nicht leisten.

 

Leistung bei sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit

 

Viele Versicherer ergänzen ihre Bedingungen um den Zusatz, dass nach sechsmonatiger ununterbrochener

Berufsunfähigkeit die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit gilt. Häufig wird dann rückwirkend auch für die sechs Monate geleistet.

 

Nachversicherungsgarantie

 

Der Versichrungsschutz kann auch während des laufenden Vertrags ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Abhängig vom Anbieter können zum Beispiel Heirat, Geburt oder berufliche Veränderungen

Anlass dafür sein. Ziel ist immer, den Berufsunfähigkeitsschutz an gestiegene finanzielle Bedürfnisse anzupassen.

 

 

Adressen bei Problemen

 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

(BaFin)

 

Beschwerdestelle

Graurheindorfer Straße 108

 

53117 Bonn

 

Telefon: 02 28/4108-0

Telefax: 02 28/4108-15 50

 

Verbrauchertelefon:

0 18 05/12 23 46 (0,14 €/Min)

 

E-Mail: poststelle@bafin.de

 

Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 08 06 32

 

10006 Berlin

 

Telefon: 018 04/22 44 24 (20 Cent pro Anruf)

Telefax: 018 04/22 44 25 (20 Cent pro Fax)

 

E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

Bedingungen Berufsunfähigkeit

Warum sollten Sie Wert auf für Sie gute Versicherungsbedingungen legen? Weil durch die Bedingungen im Leistungsfall geregelt ist wie die Versicherungsgesellschaft mit Ihnen „umspringen“ kann. Weil dadurch fest geschrieben ist wieviel Probleme Sie hier bekommen können. Ganz klar, eine Versicherung zahlt nur dann wenn sie muß! Und je unklarer oder unvorteilhafter die Bedingungen geschrieben sind …